25.04.2012, 21:43 Uhr

Ringen um sozialverträgliche Elternbeiträge in Stahnsdorf
Aufgabe mit politischem Gestaltungsspielraum

Knappe 6 Wochen hat es gedauert, bis endlich auch „Bürger für Bürger“ (BfB) die Gebühren-Nachforderungen der Gemeinde im Kita-Bereich aufgreift. Doch was lange währt, wird nicht gleich gut. Zur Pressemitteilung von „Bürger für Bürger“ in Sachen Kita-Beiträge vom 22. April 2012 erklärt Daniel Mühlner, Vorsitzender der CDU Stahnsdorf: „Brisanz und Tragweite unserer Kritik hat man bei BfB offenbar nicht verstanden, denn uns geht es um den Ruf Stahnsdorfs als familienfreundliche Gemeinde. Dass wir als CDU 2004 eine gute Satzung  erarbeitet und beschlossen haben, kann uns heute nicht vorgeworfen werden. Leider kann unsere damalige Arbeit nicht verhindern, dass die geltende Satzung heute durch die Verwaltung unter Herrn Bürgermeister Albers mangelhaft umgesetzt und nicht unter Beachtung neuer Vorgaben fortgeschrieben wird. Darauf und auf den möglichen Gestaltungsspielraum hinzuweisen, ist unsere Aufgabe.“
Unsere Kritik an der Stahnsdorfer Verwaltung lautet:
 
  • Der amtierende BM unterlässt es seit mehr als einem Jahr, eine Anpassung der Kita-Gebühren-Satzung vorzunehmen. Diese Anpassung ist durch den Beschluss des Landkreises im November 2010 zwingend nötig geworden, denn die Festlegungen dort – insbesondere zur Frage der sozialen Staffelung der Beiträge - hätten bei Übernahme in eine neue Satzung bedeutet, dass geringere Einkommen (besonders Bezieher von ALG II) entlastet würden. Damit zeigt Herr Bürgermeister Albers einem Gutteil seiner Wähler die kalte Schulter.
  • Die bis zu vier Jahre rückwirkende Forderung immenser Beiträge sowie eine „Umstellung der Verwaltungspraxis“ bedeuten für uns eine unbillige Härte für die Betroffenen. Wie in anderen Gemeinden auch, muss es für Stahnsdorf machbar sein, dass die Verwaltung die Gebührenbescheide in einem angemessenen Zeitraum von nicht mehr als zwei Jahren bearbeitet. Das ist kein Hexenwerk, denn andere Kommunen schaffen das auch. Für die Organisation der Aufgabenerfüllung trägt der Bürgermeister die politische Verantwortung und muss sich daher zurechnen lassen, wenn nunmehr Eltern mitunter auf den nachgeforderten Beiträgen sitzenbleiben, weil eine Übernahme durch den Landkreis durch Zeitablauf ausgeschlossen ist.